Liebes Team,
zum aktuellen Zeitpunkt führe ich eine großangelegte quantitative Untersuchung durch an der sich deutsche und französische Industrieverbände mit einer vielzahl industrieller Großunternehmen beteiligen. Aus diesem Grund werde ich wahrscheinlich bis zum 10.06, also etwas über zwei Wochen, keine Zeit haben abends lange on zu kommen. Für das Voten wird es zwar sicherlich noch reichen, allerdings kann ich mich in der Zeit nicht um meinen Shop kümmern.
Gerne würde ich daher mit der genannten Begründung beantragen bis zum 10.06 temporär von Regel 10.05 befreit zu sein die vorsieht das ich mindestens zwei Kramläden in meiner kleinen Verkaufsstelle aktiv halten muss. Wäre das denkbar?
Beste Grüße
Eo